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   BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97   

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BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97 (https://dejure.org/2000,1346)
BVerfG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97 (https://dejure.org/2000,1346)
BVerfG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 1 BvR 2464/97 (https://dejure.org/2000,1346)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erbe - Pflichtteil - Entziehung - Verfassungsbeschwerde - Erbrechtsgarantie - Testierfreiheit - Gleichheitssatz

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 2314; ; BGB § 2333; ; BGB § 2314 Abs. 1; ; BGB §§ 2303 ff.; ; ZGB § 396; ; EGBGB § 1 Abs. 1; ; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2333; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Das Pflichtteilsrecht verstößt nicht gegen das Grundgesetz

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Auch Sektenmitglied hat Anspruch auf Pflichtteil

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattentestament - Pflichtteilsentzug durch Sicherungsklausel?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 141
  • DNotZ 2001, 133
  • FamRZ 2000, 1563
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie die Befugnis des Erblassers, zu Lebzeiten einen von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Übergang seines Vermögens nach seinem Tode an einen oder mehrere Rechtsnachfolger anzuordnen, insbesondere einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und wertmäßig auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ).

    Der Beschwerdeführer kann sich zwar als begünstigter Erbe, jedenfalls vom Zeitpunkt des Erbfalls an, auf die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Mangels ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte kann im vorliegenden Fall daher nicht davon ausgegangen werden, dass die durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht gewährleistete Mindestbeteiligung des Klägers des Ausgangsverfahrens am Nachlass der Erblasserin gegen deren Willen erfolgte, so dass nicht einmal feststeht, ob das in der Testierfreiheit enthaltene Selbstbestimmungsprinzip (vgl. BVerfGE 99, 341 ) im konkreten Fall überhaupt eine Einschränkung erfahren hat.

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Es hat im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Verpflichtung des Gesetzgebers besteht, Angehörigen über die Vorschriften der §§ 2303 ff. BGB hinaus einen unentziehbaren Anteil am Nachlass zu sichern, ausdrücklich festgestellt, dass der in den geltenden Pflichtteilsvorschriften geregelte Ausgleich zwischen Testierfreiheit und Verwandtenerbrecht den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt (BVerfGE 91, 346 ; vgl. auch BVerfGE 67, 329 ).

    Der Beschwerdeführer kann sich zwar als begünstigter Erbe, jedenfalls vom Zeitpunkt des Erbfalls an, auf die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Der Gestaltung durch den Gesetzgeber ist damit von vornherein in besonderem Maße Raum gegeben (vgl. BVerfGE 67, 329 ).

    Die vom Verfassungsgeber vorgefundene Rechtslage bestimmt Inhalt und Schranken des Erbrechts nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 67, 329 ).

    Es hat im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Verpflichtung des Gesetzgebers besteht, Angehörigen über die Vorschriften der §§ 2303 ff. BGB hinaus einen unentziehbaren Anteil am Nachlass zu sichern, ausdrücklich festgestellt, dass der in den geltenden Pflichtteilsvorschriften geregelte Ausgleich zwischen Testierfreiheit und Verwandtenerbrecht den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt (BVerfGE 91, 346 ; vgl. auch BVerfGE 67, 329 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Auf diese Frage muss es zudem bei der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ankommen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Denn die Verfassungsbeschwerde ist ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Zu dem grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie gehört, wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mittlerweile ausdrücklich festgestellt hat, auch das Prinzip des Verwandtenerbrechts (vgl. BVerfGE 93, 165 ).

    Die Erbrechtsgarantie garantiert nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Dieser weist unter anderem auf Entscheidungen hin, in denen der IV. Zivilsenat die Auffassung vertritt, dass das Recht der Pflichtteilsberechtigten in einem gewissen Umfang auch unter dem Schutz des Art. 14 GG stehe (BGHZ 98, 226 ; 109, 306 ), sowie auf weitere Entscheidungen, in denen ausgeführt wird, dass die unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG stehende Testierfreiheit ihre sozialstaatliche und durch Art. 6 GG legitimierte Grenze am Pflichtteilsrecht finde (BGHZ 111, 36 ; 123, 368 ).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Dieser weist unter anderem auf Entscheidungen hin, in denen der IV. Zivilsenat die Auffassung vertritt, dass das Recht der Pflichtteilsberechtigten in einem gewissen Umfang auch unter dem Schutz des Art. 14 GG stehe (BGHZ 98, 226 ; 109, 306 ), sowie auf weitere Entscheidungen, in denen ausgeführt wird, dass die unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG stehende Testierfreiheit ihre sozialstaatliche und durch Art. 6 GG legitimierte Grenze am Pflichtteilsrecht finde (BGHZ 111, 36 ; 123, 368 ).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Dieser weist unter anderem auf Entscheidungen hin, in denen der IV. Zivilsenat die Auffassung vertritt, dass das Recht der Pflichtteilsberechtigten in einem gewissen Umfang auch unter dem Schutz des Art. 14 GG stehe (BGHZ 98, 226 ; 109, 306 ), sowie auf weitere Entscheidungen, in denen ausgeführt wird, dass die unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG stehende Testierfreiheit ihre sozialstaatliche und durch Art. 6 GG legitimierte Grenze am Pflichtteilsrecht finde (BGHZ 111, 36 ; 123, 368 ).
  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Dieser weist unter anderem auf Entscheidungen hin, in denen der IV. Zivilsenat die Auffassung vertritt, dass das Recht der Pflichtteilsberechtigten in einem gewissen Umfang auch unter dem Schutz des Art. 14 GG stehe (BGHZ 98, 226 ; 109, 306 ), sowie auf weitere Entscheidungen, in denen ausgeführt wird, dass die unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG stehende Testierfreiheit ihre sozialstaatliche und durch Art. 6 GG legitimierte Grenze am Pflichtteilsrecht finde (BGHZ 111, 36 ; 123, 368 ).
  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie die Befugnis des Erblassers, zu Lebzeiten einen von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Übergang seines Vermögens nach seinem Tode an einen oder mehrere Rechtsnachfolger anzuordnen, insbesondere einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und wertmäßig auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ).
  • BVerfG, 25.03.2009 - 1 BvR 909/08

    Keine Grundrechtsverletzung eines Erben aus Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Auslegung

    Grundlage für den verfassungsrechtlichen Schutz des erbrechtlichen Erwerbs bei testamentarischer Erbfolge ist die Testierfreiheit des Erblassers (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ; 112, 332 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2000 - 1 BvR 1937/97 -, NJW 2000, S. 2495 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2000 - 1 BvR 2464/97 -, NJW 2001, S. 141).
  • BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03

    Kein drohender schwerer Nachteil durch zivilrechtliche Verurteilung auf Erteilung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Einzelheiten der gesetzlichen Regelungen des Pflichtteilsrechts, insbesondere die Ausgestaltung der Pflichtteilsentziehungsgründe in § 2333 BGB, bislang noch keiner näheren verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen (vgl. BVerfG, NJW 2001, S. 141 ).
  • OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 15/01

    Formanforderungen bei Angabe der Gründe für Pflichtteilsentziehung

    Die Testierfreiheit umfasst als Bestandteil der Erbrechtsgarantie das Recht des Erblassers, zu seinen Lebzeiten einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. dazu BVerfG, NJW 2001, 141 (142) mit weiteren Nachweisen; Palandt-Edenhofer, vor § 1922, Rn 4).
  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des

    Da der Pflichtteilsanspruch zur Voraussetzung hat, dass der Berechtigte ohne die letztwillige Verfügung zur gesetzlichen Erbfolge berufen wäre, liegt in seiner Geltendmachung materiell die Geltendmachung seines gesetzlichen Erbrechts in Höhe der ihm grundsätzlich unentziehbaren Mindestbeteiligung am Nachlass (vgl.a. zum verfassungsrechtlichen Schutz des Erbrechts pflichtteilsberechtigter Angehöriger BVerfGE 91, 346/359 f. und ZEV 2000, 399; Stäudinger/Haas a.a.O. Rdn. 12 ff.).
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